Eine rechtliche Betreuung

Was ist das?

Denken Sie darüber nach, für sich oder einen Angehörigen eine rechtliche Betreuung zu beantragen? Bestimmt haben Sie dazu zunächst noch viele Fragen.

Gerne beantworte ich Ihnen diese im Überblick

Was ist eine rechtliche Betreuung?

  • Ein rechtlicher Betreuer kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine volljährige Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Dies ist meist der Fall, wenn durch einen Unfall, eine geistige Behinderung oder eine psychische oder physische Erkrankung ein Mensch nur noch eingeschränkt für sich selbst entscheiden und handeln kann und im Vorfeld keine Angehörigen mit dieser Aufgabe betraut wurden.

Beispiele

Margarete, 92 Jahre

  • demenzkrank

Sie hat keinen Überblick mehr über Ihre Angelegenheiten, bezahlt ihre Miete unregelmäßig und wurde in letzter Zeit mehrmals orientierungslos in der Innenstadt aufgefunden.

Martin, 45 Jahre

  • verunfallt

Der Dachdecker ist bei einem Unfall vom Dach gefallen und liegt seither in einem gesundheitlich schlechten Zustand im Krankenhaus. Er kann sich nicht um seine Angelegenheiten außerhalb der Klinik kümmern.

Sabine, 52 Jahre

  • schwer depressiv

Sie ist alleinstehend und hat an vielen Tagen keinen Antrieb. Sie kauft dann nicht ein, bezahlt ihre Rechnungen nicht und ist in schweren Phasen suizidgefährdet.

Leonie, 24 Jahre

  • geistig behindert

Bereits seit ihrer Geburt ist Leonie auf Hilfe angewiesen. Ihre Eltern sind verstorben und Sie kann sich aufgrund Ihrer Behinderung nicht ausreichend um Ihre Angelegenheiten kümmern.


Ein rechtlicher Betreuer wird immer vom Betreuungsgericht bestellt und von diesem überwacht. Er muss nach dem Wunsch und Willen des betreuten Menschen handeln und immer dessen Wohl im Blick haben. Früher hielt man einen Betreuten oft für „entmündigt“ und hatte das Schreckensbild vor Augen, dass dieser keinerlei Entscheidungen mehr selbst treffen kann.
  • Dem ist heute nicht so: Ein Betreuer wird immer nur für bestimmte Aufgabengebiete bestellt und muss in Abstimmung mit der zu betreuenden Person handeln. Die Betreuung wird auch immer nur für einen bestimmten Zeitraum eingerichtet.
  • Die Dauer der Betreuung und die Aufgabenkreise werden in der Betreuungsurkunde durch das Gericht genau festgelegt. Erlangt der zu Betreuende seine Gesundheit zurück, erlischt die Betreuung bereits vor Ablauf der Zeit auf Antrag.

Folgende Aufgabengebiete können beispielsweise auf den rechtlichen Betreuer übertragen werden:

  • Wohnungsangelegenheit
  • Behördenangelegenheiten
  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögensregelung
  • Heimangelegenheiten

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    • Wird in der Betreuungsurkunde beispielsweise keine Gesundheitsfürsorge aufgeführt, darf der rechtliche Betreuer in diesen Bereichen keine Entscheidungen treffen. Er kümmert sich dann beispielsweise um das Vermögen und die Behördenangelegenheiten, kann aber nicht mitsprechen, wenn eine Entscheidung hinsichtlich einer geplanten Operation ansteht. Ist dagegen nur die Gesundheitsfürsorge durch das Gericht übertragen, darf er das Vermögen nicht einsehen und verwalten. Das Gericht handelt dabei immer nach dem Prinzip, nur die notwendigen Aufgabengebiete zu übertragen und möglichst viel Eigenverantwortung bei der erkrankten Person zu belassen. Sie dürfen im Übrigen mitentscheiden, wer ihr Betreuer werden soll. Wenn aus dem Familien- und Bekanntenkreis niemand die Aufgabe der rechtlichen Betreuung übernehmen kann oder soll, kann die Betreuungsbehörde Vorschläge unterbreiten oder Sie begeben sich selbst auf die Suche nach einem Betreuer, mit dem Sie zusammenarbeiten möchten.

    Nach einem ersten Kennenlernen können Sie dann entscheiden, ob Sie der Person vertrauen und dieser die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen soll.


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